ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
KERSTING DAS SANITÄTSHAUS

 

§1 Allgemeines
(1) Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Sämtliche Nebenabsprachen zu diesen Bedingungen, auch wenn sie durch Vertreter oder Angestellte entgegengenommen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
(2) Durch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht berührt.

§2 Angebot und Vertragsabschluß
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§3 Lieferung und Lieferfristen
(1) Die Waren werden in den angegebenen Ausführungen und Verpackungseinheiten geliefert. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
(2) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zzgl. Porto und Verpackung.
(3) Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
(4) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.

§4 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt – als solche gelten u. a. Streik, Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die in unseren Verkaufsunterlagen (Katalogen, Bestellpreislisten usw.) angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der jeweiligen Herausgabe. Werbepreise sind nur gültig während der jeweils angegebenen Zeitspanne. Preisänderungen nach Herausgabe der Verkaufsunterlagen bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.
(4) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 2% über dem jeweiligen Bundesbank Diskontsatz zu berechnen. Sowohl dem Besteller als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
(5) Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§6 Datenspeicherung
Hinweise gem. § 3 Bundesschutzgesetz: Kundendaten werden gespeichert.

§7 Transportschaden
Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung (Transportschäden), so hat er bei Annahme der Ware von dem Transporteur die Beschädigung bescheinigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware gemeldet und zugegangen sein.

§8 Gewährleistung und Haftung
(1) Beanstandungen im Hinblick auf Mängel und Beschaffenheit der gelieferten Ware werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb der acht Tage nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
(2) Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

§9 Rückgabe-/Umtauschrecht
Für Sonderbestellungen und -anfertigungen nach Kundenwünschen sind Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Alle anderen Waren werden innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt zurückgenommen bzw. umgetauscht; steril verpackte oder klinisch reine Ware allerdings nur, wenn sie in der ungeöffneten Originalpackung – gegebenenfalls unter Einhaltung der Kühlkette – zurückgegeben werden.

§10 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer darf über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die uns gehörende Ware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich per eingeschriebenem Brief oder per Telefax benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die uns gehörende Ware zurückzunehmen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

§11 Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Ort unseres Geschäftssitzes, 54294 Trier.
(2) Bei allen aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentliche Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.